Neubaugebiet "Kuhlenkamp"

Alle Informationen zum Vorhaben

Informationen

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 16/05 – Kuhlenkamp – liegt im Ortsteil Westorf der Gemeinde Kalletal. Es grenzt unmittelbar an den bestehenden Siedlungsbereich nördlich „Im Kuhlenkamp“ und östlich des Schulwegs an.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Flurstück 346 (Flur 4, Gemarkung Westorf) mit einer Fläche von rund 1,4 ha. Zusätzlich ist das Flurstück 86 nordöstlich der Straße Im Kuhlenkamp einbezogen – hierbei handelt es sich um eine bestehende öffentliche Spielplatzfläche.

Weitere Informationen und Planunterlagen werden laufend ergänzt.

Ablauf

  • 23.05.2019 – Gemeinderat: Bebauungsplan Nr. 16/05 „Kuhlenkamp“, hier: Aufstellungsbeschluss
  • 18.05.2021 – Ausschuss für Planen und Bauen: Offenlagebeschluss
  • 02.09.2021 – Ausschuss für Planen und Bauen: Erörterung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie Beschluss zur erneuten Offenlage
  • 09.12.2021 – Gemeinderat: Erörterung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss des Bebauungsplans
  • 16.11.2023 – Ausschuss für Planen und Bauen: Änderung der Entwässerung vor Abschluss des städtebaulichen Durchführungsvertrages erforderlich. Investor beauftragt dazu ein Büro.
  • 21.03.2024 – Gemeinderat: LEADER-Projektskizze „Naturnaher Erlebnisspiel- und Rastplatz „Kuhlenkamp“ in Kalletal-Westorf“: Im Rahmen eines zukünftigen Erschließungsvertrages sollen dem Vorhabenträger die Übernahme der Sanierungskosten des Spielplatzes auferlegt werden. 

Stand – Gleichwohl die Gespräche zur Ausgestaltung des Erschließungsvertrages geführt werden, zeichnet sich aufgrund der Material- und Baukostenentwicklung der zurückliegenden Jahre noch nicht eindeutig ab, wann mit der Realisierung des Vorhabens zu rechnen ist. – Beschlussvorlage 1/2024 Gemeinde Kalletal

Dokumente

Bebauungsplan Kuhlenkamp
B-Plan Nr.16/05 - 11.08.2021
Zur PDF