Friedhof

52°06'34.1"N 8°54'42.7"E

Der Westorfer Friedhof liegt am Rand des Dorfes und verfügt über eine Friedhofskapelle mit Glockenturm, die Ende 1956 eingeweiht wurde. Eine Besonderheit sind die verlängerten Ruhezeiten: Wie in Tevenhausen beträgt die Ruhefrist für Erwachsene 40 Jahre und liegt damit über der sonst in Kalletal üblichen Dauer von 30 Jahren. Für Kinder bis zum vollendeten fünften Lebensjahr gilt eine Ruhezeit von 20 Jahren.

Bestattungsformen
Quelle: Gemeinde Kalletal – Informationen über die Bestattungsformen auf den Friedhöfen der Gemeinde Kalletal

  • Reihengräber (RG)
    • Einzelgräber für Erdbestattungen
    • Vergabe der Reihe nach, nicht verlängerbar
    • Ruhezeit: 20 Jahre (Kinder), 40 Jahre (Erwachsene)
    • Keine Urnenbeisetzung möglich
  • Wahlgrabstätten (WG)
    • Ein- oder mehrstellige Gräber für Erdbestattungen
    • Nutzungsdauer 40 Jahre, verlängerbar
    • Nutzungsrecht umfasst immer die gesamte Grabstätte
    • Bis zu 2 Urnen pro Grabstelle, bei Doppelgrabstätten bis zu 4 Urnen
  • Urnengrabstätten (UG)
    • Nutzungsdauer 20 Jahre
    • Bis zu 4 Urnen pro Grabstelle (bei Verlängerung)
    • Anlage, Pflege und Abräumen durch die Angehörigen