Friedhof

52°06'34.1"N 8°54'42.7"E

Der Westorfer Friedhof liegt am Rand des Dorfes und verfügt über eine Friedhofskapelle mit Glockenturm, die Ende 1956 eingeweiht wurde. Eine Besonderheit sind die verlängerten Ruhezeiten: Wie in Tevenhausen beträgt die Ruhefrist für Erwachsene 40 Jahre und liegt damit über der sonst in Kalletal üblichen Dauer von 30 Jahren.

Bestattungsformen

Quelle: Gemeinde Kalletal – Informationen über die Bestattungsformen auf den Friedhöfen der Gemeinde Kalletal

Reihengräber (RG)

  • Einzelgräber für Erdbestattungen
  • Vergabe der Reihe nach, nicht verlängerbar
  • Ruhezeit: 20 Jahre (Kinder), 40 Jahre (Erwachsene)
  • Keine Urnenbeisetzung möglich

 

Wahlgrabstätten (WG)

    • Ein- oder mehrstellige Gräber für Erdbestattungen
    • Nutzungsdauer 40 Jahre, verlängerbar
    • Nutzungsrecht umfasst immer die gesamte Grabstätte
    • Bis zu 2 Urnen pro Grabstelle, bei Doppelgrabstätten bis zu 4 Urne
    •  

    Urnengrabstätten (UG)

      • Nutzungsdauer 20 Jahre
      • Bis zu 4 Urnen pro Grabstelle (bei Verlängerung)
      • Anlage, Pflege und Abräumen durch die Angehörigen