Der Westorfer Friedhof liegt am Rand des Dorfes und verfügt über eine Friedhofskapelle mit Glockenturm, die Ende 1956 eingeweiht wurde. Eine Besonderheit sind die verlängerten Ruhezeiten: Wie in Tevenhausen beträgt die Ruhefrist für Erwachsene 40 Jahre und liegt damit über der sonst in Kalletal üblichen Dauer von 30 Jahren.
Bestattungsformen
Quelle: Gemeinde Kalletal – Informationen über die Bestattungsformen auf den Friedhöfen der Gemeinde Kalletal
Reihengräber (RG)
- Einzelgräber für Erdbestattungen
- Vergabe der Reihe nach, nicht verlängerbar
- Ruhezeit: 20 Jahre (Kinder), 40 Jahre (Erwachsene)
- Keine Urnenbeisetzung möglich
Wahlgrabstätten (WG)
- Ein- oder mehrstellige Gräber für Erdbestattungen
- Nutzungsdauer 40 Jahre, verlängerbar
- Nutzungsrecht umfasst immer die gesamte Grabstätte
- Bis zu 2 Urnen pro Grabstelle, bei Doppelgrabstätten bis zu 4 Urne
Urnengrabstätten (UG)
- Nutzungsdauer 20 Jahre
- Bis zu 4 Urnen pro Grabstelle (bei Verlängerung)
- Anlage, Pflege und Abräumen durch die Angehörigen